Die Anforderungen an Arbeitskleidung in Lebensmittelbetrieben sind hoch: Hygienesicherheit, Tragekomfort und Aufbereitung über die gesamte Nutzungsdauer hinweg sind unabdingbar.
Seit Mai 2004 sind mit der Norm DIN 10524 „Arbeitsbekleidung in Lebensmittelbetrieben“ die Hygieneanforderungen an Arbeitskleidung im Lebensmittelbereich ebenso wie Vorgaben zum Tragekomfort verbindlich definiert.
Selbstverständlich muss die Arbeitskleidung in Lebensmittelbetrieben die hygienischen Anforderungen über die gesamte Nutzungsdauer hinweg erfüllen können. Deshalb sollten nach DIN 10524 die Textilien unter den Bedingungen einer gewerblichen Wäscherei behandelbar sein, d. h. waschbar, desinfizierbar und finishbar.
Wäschereibetriebe, welche das Recht zur Führung des RAL-GZ 992/3 für Wäsche aus Lebensmittelbetrieben besitzen , erfüllen die notwendigen hygienischen Anforderungen, wie sie in der DIN 10524 definiert sind.