Bis zu Beginn der 1950er Jahre haben Wäschereien ausschließlich kundeneigene Wäsche in Lohn gewaschen. Aus diesem Grund war es unabdingbar, ein System zur Erhaltung eines definierten Qualitätsniveaus von Produkten und Dienstleistungen einzuführen. Daraus entstand das erste Gütezeichen für Objekt- und Haushaltswäsche (RAL-GZ 992/1), das nach der Gründung einer wäschereispezifischen Gütegemeinschaft 1953 beim RAL eingetragen wurde und sich besonders an Hotels und Gastronomiebetriebe richtete.
Heute steht das RAL-GZ 992/1 für die Prozessbeherrschung der Betriebe und ist Voraussetzung für die Vergabe des Gütezeichens RAL-GZ 992/2 für Krankenhauswäsche.
Vor der Vergabe des Gütezeichens RAL-GZ 992/1 überprüfen und überwachen Experten des unabhängigen Forschungszentrums Hohenstein laufend im Auftrag der Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e. V. den Wäschereibetrieb sowie die Wäschefertigstellung und erstellen darüber hinaus eine Beurteilung für die Gütegemeinschaft.
Erfüllt der Betrieb die geforderten Güte- und Prüfbestimmungen, verleiht die Gütegemeinschaft das Gütezeichen RAL-GZ 992/1.