Ein wichtiger Bestandteil der Gütesicherung ist die Überwachung des Qualitätsniveaus durch ständige Kontrollen.
Anwärterkontrolle
Hat ein Wäschereibetrieb den Status eines Anwärters, wird vor Ort die sogenannte Anwärterkontrolle durchgeführt. Die Anwärterkontrollen umfassen Waschgangkontrollen und Kontrollen des Betriebes durch einen externen Prüfer gemäß den geltenden Vorgaben der Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e. V..
Die Gütegemeinschaft sichert die Qualität ihrer Mitgliedsbetriebe u. a. durch ein enges Netz regelmäßiger Eigenüberwachung. So ist jeder Mitgliedsbetrieb verpflichtet, durch eine kontinuierliche Eigenüberwachung zu dokumentieren, dass seine Produkte und Dienstleistungen stets den Anforderungen der Gütesicherung entsprechen. Beispielsweise muss das Brauchwasser täglich untersucht und die Qualität der fertigen Wäsche anhand der Prüflisten regelmäßig von Personen außerhalb des Produktionsbereichs kontrolliert werden.
Die Eigenprüfung an der fertigen Wäsche umfasst die Merkmale Sauberkeit und Fleckenreinheit, Weißqualität, Trocknung, Glättung, Finisheffekt, Legung und Faltung, Wäschegeruch sowie Verpackung. Im Einzelnen sind Trockenwäsche, Mangelwäsche und Formteile getrennt zu prüfen. Das Ergebnis jeder Prüfung muss schriftlich und lückenlos im Kontrollbuch der Gütegemeinschaft dokumentiert werden. Das Kontrollbuch wird bei der Fremdüberwachung von einem externem Prüfer auf seine Vollständigkeit überprüft.
Zusätzlich zu den Eigenprüfungen besuchen im Rahmen der Fremdüberwachung neutrale und unabhängige Prüfer unangemeldet die Wäschereien der Gütegemeinschaft. Dabei werden die Betriebe auf die Übereinstimmung der Dienstleistungen mit den jeweiligen Gütekriterien überprüft.
Die Fremdüberwachung bezieht sich auf die Waschverfahren und den gesamten Betriebsablauf sowie auf die Hygiene im Betrieb. Seit 1959 werden die Fremdkontrollen der Wäschereien mit RAL-Gütezeichen im Auftrag der Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e.V. vom unabhängigen und international renommierten Textilprüfdienstleister und Forschungspartner Hohenstein in Bönnigheim
Die Gütesicherung nach RAL-GZ 992 ist vom RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. im Rahmen der Grundsätze für Gütezeichen in einem Anerkennungsverfahren unter Mitwirkung des Bundesministeriums für Wirtschaft mit den betroffenen Fach- und Verkehrskreisen sowie den zuständigen Behörden gemeinsam erarbeitet worden. Die schriftliche Ausführung kann über den Beuth-Verlag bezogen werden.
Die Prüfbestimmungen der RAL-Gütegemeinschaft sehen interne und externe Audits vor. Interne Audits werden regelmäßig im Betrieb durchgeführt und im Kontrollbuch dokumentiert. Sie beinhalten zum Beispiel Sauberkeit und Fleckenreinheit, Weißgrad sowie die Trocknung der Wäsche. Bei den externen Audits handelt es sich um eine regelmäßige Prüfung durch ein vom RAL anerkanntes Institut inklusive Überprüfung des Kontrollbuchs.