Um Pflegeeinrichtungen bei der Hygienesicherung von bewohnereigener Wäsche unterstützen zu können, hat die Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e.V. 2012 ein weiteres Gütezeichen RAL-GZ 992/4 für Bewohnerwäsche aus Pflegeeinrichtungen ins Leben gerufen. Anders als bei der Behandlung allgemeiner Textilien in Pflegeeinrichtungen, die laut der gültigen Empfehlung des Robert-Koch-Instituts „Infektionsprävention in Heimen“ desinfizierend gewaschen werden müssen, verbleibt die Verantwortung für den Hygienestatus von Bewohnerwäsche bei den Pflegeinrichtungen bzw. bei den beauftragten Wäschereibetrieben. Bewohnerwäsche, deren Behandlung nicht exakt gesetzlich geregelt ist, umfasst im Wesentliche
Die hygienische Handhabung und sachgemäße Aufbereitung aller Arten von Textilien in Pflegeeinrichtungen stellt einen wichtigen Beitrag zur Infektionsprävention dar. Bei der Aufbereitung von Textilien aus Pflegeeinrichtungen, in denen neben der Bewohnerwäsche allgemeine Textilien der Stationen und/oder Wäsche aus dem Verpflegungsbereich anfällt, muss der Gütezeichenbenutzer nachweisen, dass er den normativen Vorgaben nach RAL-GZ 992/2 Wäsche aus dem Gesundheitswesen und/oder RAL-GZ 992/3 Wäsche aus Lebensmittelbetrieben genügt. Darüber hinaus ist das RAL-GZ 992/4 ein eigenständiges Gütezeichen und kann durch Nachweis der Prozessbeherrschung, bescheinigt durch das RAL-GZ 992/1 Haushalts- und Objektwäsche, sowie den hygienischen Standard verliehen werden. Der Hygienestatus wird von Hohenstein-Sachverständigen bei der jährlichen unangemeldeten Betriebsbegehung überprüft. Wasserproben aus verschiedenen Bereichen des Wäschereibetriebs, Abklatschproben von den Händen der Mitarbeiter sowie der aufbereiteten Wäsche liefern anhand von eingehenden Laboruntersuchungen Auskunft über den allgemeinen hygienischen Status des Betriebs.