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Andreas Janning

„Ich bin in den Gremien der Gütegemeinschaft, da ich von dem Wort „Gütegemeinschaft“ so fasziniert bin. Güte = Qualität der Wäscheaufbereitung und die Gemeinschaft = alle Gütezeichenbetriebe die sich gegenseitig unterstützen.“

Die Mitgliederversammlung

Höchstes Gremium

Zentrale richtungsweisende Veranstaltung

  • Wird jährlich min. einmal vom Vorstand und der Geschäftsführung einberufen
  • Die Tagesordnung muss den Mitgliedern vorab zugestellt werden
  • Anträge für die Tagesordnung müssen min. 10 Tage vor der Mitgliederversammlung bei der Geschäftsführung schriftlich eingereicht werden
  • Jede ordnungsgemäße einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig
  • Jedes Mitglied hat in der Mitgliederversammlung Sitz und Stimme. Vertretung durch schriftliche Bevollmächtigung möglich. Max. drei Stimmen pro Bevollmächtigtem
  • Beschlüsse bedürfen der einfachen Mehrheit. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Satzungsänderungen bedürfen der Zweidrittelmehrheit

Aufgaben

  • Nimmt Berichte des Vorstandes entgegen und kann über diese verhandeln
  • Wählt Vorstands- und Güteausschussmitglieder
  • Berät und genehmigt die Jahresabrechnung und den Haushaltsplan für das nächste Geschäftsjahr
  • Setzt die Höhe von Beiträgen bzw. Umlagen fest
  • Beschließt über Satzungsänderungen
  • Trifft grundsätzliche Entscheidungen über die Güte- und Prüfbestimmungen
  • Beschließt über Anträge
  • Unterrichtet Mitglieder
  • Die Beschlüsse der Mitgliederbewegungen sind
    schriftlich festzuhalten

Kontaktbüro

Andreas Janning
Telefon: +49 7143 271-562
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