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Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Warnschutzkleidung, Feuerwehr- und Rettungsschutzbekleidung und Co. sind Persönliche Schutzausrüstung (PSA) im Sinne des Gesetzes und unterliegen in der Aufbereitung daher besonderen Regularien.

Auch nach Wiederaufbereitung muss die volle Schutzfunktion über die gesamte Lebensdauer garantiert sein. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie hierzu weitere Informationen oder Unterstützung benötigen.